Der Monat Juni markiert das Ende der Direktzahlungen – sowohl der Auszahlung von Regelungen und Maßnahmen für die Kampagne 2025 als auch der Einreichung und Bearbeitung von Anträgen für Interventionen im Rahmen der neuen Kampagne.
Die Antragstellung ist noch nicht eröffnet, aber die Budgets für mehrere staatliche Beihilfen wurden genehmigt. Die Mittel für die Zertifizierung von Betrieben im Sektor „Obst und Gemüse" nach dem GLOBAL G.A.P.-Standard belaufen sich auf 50.000 Euro; für die Entschädigung materieller Schäden durch verendete Nutztiere und zerstörte Bienenvölker infolge von Naturkatastrophen im Jahr 2025 auf 34.000 Euro; für die Bekämpfung von Rebschädlingen auf 2.556.000 Euro; und für De-minimis-Beihilfen für Imker, die „Strandzha Manov-Honig" produzieren, auf 9.000 Euro.
Öko-Regelungen
Im Juni werden die Zahlungen im Rahmen der Öko-Regelungen für die Kampagne 2025 fortgesetzt. Gemäß einem indikativen Zeitplan sollen vom 10. Juni bis zum 30. Juni die Öko-Regelung zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und der ökologischen Infrastruktur (Öko-BREI) ausgezahlt werden, und bis zum 20. Juni die Öko-Regelung für die ökologische Bewirtschaftung von Dauerkulturen (Öko-TN) und die Öko-Regelung zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität in Waldökosystemen (Öko-GT).
Winterspritzung
Bis zum 19. Juni erhalten Landwirte, die im Rahmen der ersten Stufe der Regelung für Winterspritzung und Bekämpfung des Zwiebelwurzelbohrers (Capnodis tenebrionis) Beihilfen beantragt haben, Unterstützung. Das vom Staatlichen Fonds Landwirtschaft (SFA) genehmigte Budget beträgt 7,8 Millionen Euro für das Jahr 2026. Für Pflanzenschutzmittel in der ersten Stufe sind bis zu 194 Euro/ha inklusive Mehrwertsteuer vorgesehen. Diese Stufe umfasst den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Anschwellen der Fruchtknospen.
Drahtwurmbekämpfung
Bis zum 10. Juni reichen Kartoffelerzeuger Anträge im Rahmen der Regelung „Beihilfe zur Entschädigung von Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem 'Nationalen Programm für Maßnahmen zur Bekämpfung von Bodenschädlingen an Kartoffeln aus der Familie der Drahtwürmer (Elateridae)'" ein. Bis zum 12. Juni müssen sie auch Berichtsdokumente einreichen, und die Zahlungsfrist endet am 30. Juni. Das maximale Budget für die Beihilfe im Jahr 2026 beträgt 1.023.000 Euro.
Bekämpfung der Tomatenminiermotte
Bis zum 16. Oktober werden Anträge auf Unterstützung im Rahmen der Regelung „Beihilfe zur Entschädigung von Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem 'Nationalen Programm für Maßnahmen zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte'" angenommen. Die Landwirte werden mit bis zu 100 % der Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln und -geräten unterstützt, jedoch nicht mehr als 1.790 Euro/Hektar inklusive Mehrwertsteuer. Das maximale Budget für die Beihilfe im Jahr 2026 beträgt 256.000 Euro. Die Frist für die Berichterstattung und Einreichung von Unterlagen ist der 30. Oktober, und für die Auszahlung der Mittel der 16. Dezember.
Weinversicherung
Bis zum 15. Juni werden Unterlagen im Rahmen der Intervention „Ernteversicherung" für Weintraubenproduzenten angenommen. Der maximal zulässige Betrag der Versicherungsentschädigung beträgt 2.108,33 Euro/ha. Das Budget für das Finanzjahr 2026 beträgt über 153.000 Euro.
Junglandwirte
Bis zum 20. Juni wird die Überweisung der zusätzlichen Einkommensunterstützung für Junglandwirte (JL) erwartet. Vor einem Jahr zahlte der Fonds am 18. Juni 20,5 Millionen BGN an 1.680 Landwirte zu einem Satz von 219,51 BGN/ha aus.
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
Bis zum 30. Juni müssen Nutzer landwirtschaftlicher Flächen Verträge über die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen bei den kommunalen Landwirtschaftsämtern registrieren. Mit diesen Verträgen nehmen sie am Verfahren zur konsolidierten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen durch die Bildung von Nutzungsblöcken gemäß einer Vereinbarung für das Wirtschaftsjahr 2026–2027 teil. Die Frist für die Registrierung von Verträgen wurde mit Änderungen des Gesetzes über Eigentum und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (verkündet, Staatsanzeiger, Ausgabe 33 vom 12. April 2024) um einen Monat vorgezogen.
Steuerkampagne 2026
Bis zum 30. Juni reichen Landwirte, die als Unternehmen oder Einzelunternehmer registriert sind, ihre Steuererklärungen elektronisch, per Post oder in den Büros der Nationalen Agentur für Einnahmen (NRA) ein. Dies ist auch die Frist, bis zu der Unternehmen die Körperschaftsteuer gemäß Artikel 92 des Körperschaftsteuergesetzes, die Aufwandsteuer, die Steuer auf Einkünfte von Budgetunternehmen sowie die Steuer auf Einkünfte aus dem Schiffsbetrieb erklären müssen.
Risikomanagement
Die Antragstellung auf Unterstützung im Rahmen der Intervention „Risikomanagementinstrumente – Finanzieller Beitrag zu Versicherungsprämien" läuft. Das Budget beträgt 11.766.109 Euro, und Anträge werden bis zur endgültigen Frist für die Beantragung der Kampagne 2026 eingereicht.